Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Heinrich Klenk GmbH & Co. KG
Aschenhof 35
D-97525 Schwebheim
Handelsregister-Nr.: Amtsgericht Schweinfurt HRA 075
Persönlich haftende Gesellschafterin: Klenk Verwaltungsgesellschaft mbH
- Verkäuferin -
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin aufgrund von Bestellungen von Vertragspartnern – nachfolgend auch „Kunde“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Das Produktangebot der Verkäuferin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Demnach ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf ein(e) Schreiben, Email und/oder Telefax Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch die Verkäuferin zugestimmt wird.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Bei Aufgabe einer Bestellung gegenüber der Verkäuferin durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars, mittels Email, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des (gewünschten) Produktes gegenüber der Verkäuferin ab. Der Kunde ist gegenüber der Verkäuferin an das Angebot bis zum Ablauf des zehnten auf den Tag des Eingangs des Angebots bei der Verkäuferin folgenden Werktages gebunden.
(3) Das Angebot des Kunden gilt von der Verkäuferin erst dann als angenommen, wenn die Verkäuferin dem Kunden per Email oder Telefax die Annahme erklärt oder die bestellte Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt somit erst durch die Annahmeerklärung der Verkäuferin oder mit Absenden der Ware zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle genannten Preise der Verkäuferin verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dieses anfällt, Versicherungskosten, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Zölle und ähnliche Abgaben sowie andere öffentliche, private Abgaben und Lizenzgebühren hat der Kunde zu tragen.
(2) Die Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Verkäuferin per Nachnahme, per Vorauskasse, per Bankabbuchung oder per Rechnung.
(3) Ist eine Lieferung per Rechnung vereinbart, ist die Rechnung der Verkäuferin sofort nach Zugang der Ware und der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
(4) Ist eine Lieferung per Nachnahme vereinbart, werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren fällig.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Rechnungsbeträge, sofern die Rechnung vor Lieferung der Ware beim Kunden eingegangen ist, sind innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich (auch per Telefax und Email) vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verkäuferin. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.
(7) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Verkäuferin zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise der Verkäuferin (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(8) Die Verkäuferin ist berechtigt, (noch ausstehende) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach der Bestellung Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verkäuferin durch den Kunden aus dem jeweiligen (Vor-)Vertragsverhältnis gefährdet wird oder wenn es sich um Neukunden handelt.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferungen erfolgen ab Lager der Verkäuferin in Schwebheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Die Verfügbarkeit der Ware und der Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben der Verkäuferin. Die dort von der Verkäuferin für Lieferungen und Leistungen in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf die Zeitpunkte ab Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Sofern der Kunde seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der Verkäuferin nicht nachkommt, verlängern sich für die Verkäuferin – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug – die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.
(4) Die Verkäuferin haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten, verursacht worden sind, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung, die er nicht zu vertreten hat, die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung (auch per Telefax und Email) gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist;
b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schwebheim, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die gelieferte Ware versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Kunden angezeigt hat. Die Kosten einer Einlagerung trägt der Kunde. Soweit der Versand der bestellten Ware vereinbart wird, trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auch dann, wenn die bestellte Ware anweisungsgemäß ab Lager eines Unterlieferanten direkt an den Kunden versandt wird.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten gemäß § 1 Abs. 1) für die betreffende Ware vor.
(2) Wird die gelieferte Ware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet, so gilt vereinbart, dass die Verarbeitung oder die Umbildung der gelieferten Ware im Namen und für Rechnung der Verkäuferin erfolgt und die Verkäuferin unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der gelieferten Ware – einen entsprechenden Miteigentumsanteil an der neu geschaffenen Sache erwirbt.
(3) Im Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Ansprüche gegen Dritte an die Verkäuferin ab.
(4) Greifen Dritte auf die gelieferte Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und die Verkäuferin hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der Verkäuferin.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) (a) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden oder bei einem von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht eine schriftliche Mängelrüge (auch per Telefax oder Email) hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen fünfzehn Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
(b) Auf Verlangen der Verkäuferin ist die gelieferte mangelhafte Ware frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil die gelieferte Ware sich nach Ablieferung an den Kunden an einem dritten Ort befindet.
(3) Ist die Ware mit einem Sachmangel behaftet und liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 a vor, ist die Verkäuferin nach ihrer innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung, d.h. im Fall der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht der Mangel auf dem Verschulden der Verkäuferin, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Verkäuferin die gelieferte Ware verändert oder durch Dritte verändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Veränderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
(2) Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen sollen und den Schutz von Leib oder Leben, von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die Verkäuferin gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die Einschränkungen des § 8 gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Rücktrittsrechte
(1) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, ist die Verkäuferin gegenüber dem Kunden berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(2) Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 10 % des Verkaufspreises einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung, soweit diese angefallen sind. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Verkäuferin überhaupt kein Schaden entstanden ist. Weist die Verkäuferin einen höheren Schaden nach, darf sie auch einen höheren Schaden verlangen.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ist nach Wahl der Verkäuferin Schweinfurt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Verkäuferin ist Schweinfurt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Soweit der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
Mai 2018